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Dual-Use-Güter

Ihre Dual-Use-Güter, -Technologien und -Software einstufen, lizenzieren und absichern.

Der Umfang von Dual-Use

Dual-Use-Güter — zivil und militärisch nutzbar — sind in Anhang I der EU-Verordnung 2021/821 gelistet. Die Herausforderung ist zunächst technisch: ein Produkt präzise einer Position zuordnen und die Lizenzfolgen ableiten.

Am meisten unterschätzt wird der immaterielle Transfer: Fernzugriff, eine SaaS-Lizenz, ein Cloud-Upload oder eine Demo können eine genehmigungspflichtige Ausfuhr sein — auch innerhalb eines Konzerns.

Meine Leistungen

EinstufungZuordnung zu Anhang I und den Kryptografie-Anmerkungen; Abgleich mit der Zolltarifierung.
GenehmigungenEinzel-, Global- und Allgemeingenehmigungen; Erstellung und Nachverfolgung.
Immaterielle TransfersSaaS-/Cloud-/Kryptografie-Flüsse erfassen und vertraglich absichern.
Due DiligenceEnd-User- und Verwendungsprüfung, Exportklauseln in Verträgen.

Häufige Fragen

Was ist ein Dual-Use-Gut?

Ein zivil und militärisch nutzbares Gut, Software oder Technologie, gelistet in Anhang I der EU-Verordnung 2021/821.

Sind meine Software oder Cloud betroffen?

Möglicherweise: Kryptografie und bestimmte Technologien sind kontrolliert, und schon ein Fernzugriff kann als Ausfuhr gelten.

Welche Genehmigung brauche ich?

Je nach Gut, Bestimmung und Endnutzer: Allgemein-, Global- oder Einzelgenehmigung.

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